Die Sterbekasse Hörup wurde 1923 gegründet und hat z.Zt. ca. 175 Mitglieder. Sie ist eine Gemeinschaft, deren Mitglieder duch Beitragszahlungen Anspruch auf Sterbegeld erwerben.
Hier einzelne Punkte aus dem Protokollbuch, erweitert durch in € umgerechnete Beiträge:
- Der Eintritt steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern frei.
- Im Sterbefall werden 500,- € ausgezahlt (Betrag wird in der Regel an das Beerdigungsinstitut überwiesen)
- Bei Kindern bis 14 J. zahlt die Sterbekasse den halben Betrag.
Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich im Einzugsverfahren. Die Kinder der Mitglieder sind bis zum 14. Lebensjahr beitragsfrei. Der Einzug der Beiträge erfolgt nach Kassenlage. - Ab einem Alter von 50 Jahren wird ein Eintrittsgeld von 50,- € erhoben, ab 60 Jahren 100,- €. Ab 70 Jahren ist kein Eintritt mehr möglich.
- Bei Wegzug kann aus der Sterbekasse ausgetreten werden, allerdings ohne Ansprüche auf Leistungen aus der Sterbekasse.
Hier das Anmeldeformular
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich-Thomas Matthiensen
Annegret Brandt-Johannsen
Karin Carstensen