Gemeinde hörup

Aktuelles

Ende der Übergangsfrist am 31.12.2024 für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung

Amtliche Bekanntmachung vom  25.10.2024

Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze, die bis zum 21.03.2010 eingemauert wurden, sind bis zum 31.12.2024 mit nachgeschalteten Einrichtungen zur Minderung der Staubemission nach dem Stand der Technik auszustatten.

Ende Übergangsfrist Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

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