Gemeinde hörup
Aktuelles
Ende der Übergangsfrist am 31.12.2024 für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung
Amtliche Bekanntmachung vom 25.10.2024
Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze, die bis zum 21.03.2010 eingemauert wurden, sind bis zum 31.12.2024 mit nachgeschalteten Einrichtungen zur Minderung der Staubemission nach dem Stand der Technik auszustatten.